Rechtsprechung
VK Niedersachsen, 22.05.2002 - 203-VgK-08/2002 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 107 Abs. 3 GWB; § 26 Nr. 1c VOB/A
Antrag auf Nachprüfung eines Vergabeverfahrens; Unzulässigkeit des Nachprüfungsantrags wegen Unterbleibens der unverzüglichen Rüge; Rechtsschutz gegen die Aufhebung eines europaweit offenen Vergabeverfahrens; Schwellenwert bei losweiser Ausschreibung von Bauaufträgen; ... - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Antrag auf Nachprüfung eines Vergabeverfahrens; Unzulässigkeit des Nachprüfungsantrags wegen Unterbleibens der unverzüglichen Rüge; Rechtsschutz gegen die Aufhebung eines europaweit offenen Vergabeverfahrens; Schwellenwert bei losweiser Ausschreibung von Bauaufträgen; ...
- oeffentliche-auftraege.de
Unverzüglichkeit der Rüge: Rügefrist beträgt bei einem fachkundigen Unternehmen 2 - 3 Tage
- Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (6)
- OLG Düsseldorf, 15.03.2000 - Verg 4/00
Aufhebung einer Ausschreibung
Auszug aus VK Niedersachsen, 22.05.2002 - 203-VgK-08/02
Für eine Vermutung, dass die Aufhebung lediglich zum Schein aufgehoben wurde, etwa um den Zuschlag auf ein nicht wirtschaftliches Angebot erteilen zu können (Vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15.03.2000, Az.: Verg 4/00, = ZVgR 5/2000, S. 217 ff., S. 219) bietet weder die Vergabeakte noch der Vorgang im übrigen Anlass.Dies hat der Vergabesenat des OLG Düsseldorf in seinem oben zitierten Beschluss vom 15.03.2000, Az.: Verg 4/00, entschieden und ausführlich begründet.
- BGH, 08.09.1998 - X ZR 48/97
Aufwendungsersatzanspruch des voraussichtlich erfolgreichen Bieters nach …
Auszug aus VK Niedersachsen, 22.05.2002 - 203-VgK-08/02
Die Wirkung dieser Festlegung besteht in einer Selbstbindung der Verwaltung, dass sie das verfahrensgegenständliche Los nicht dem 20%-Kontingent nach § 2 Nr. 7 VgV zuordnet, für welches das Nachprüfungsverfahren nicht eröffnet wäre (vgl. BayObLG, Beschluss v. 20.08.2001, Az.: Verg 9/01; BGH NJW 1998, 3636 ff., 3638) [BGH 08.09.1998 - X ZR 48/97] . - BayObLG, 20.08.2001 - Verg 9/01
Rügeobliegenheit des Empfängers einer Information nach § 13 VgV
Auszug aus VK Niedersachsen, 22.05.2002 - 203-VgK-08/02
Die Wirkung dieser Festlegung besteht in einer Selbstbindung der Verwaltung, dass sie das verfahrensgegenständliche Los nicht dem 20%-Kontingent nach § 2 Nr. 7 VgV zuordnet, für welches das Nachprüfungsverfahren nicht eröffnet wäre (vgl. BayObLG, Beschluss v. 20.08.2001, Az.: Verg 9/01; BGH NJW 1998, 3636 ff., 3638) [BGH 08.09.1998 - X ZR 48/97] .
- BGH, 19.12.2000 - X ZB 14/00
Anrufung der Vergabekammer nach Abschluß des Vergabeverfahrens
Auszug aus VK Niedersachsen, 22.05.2002 - 203-VgK-08/02
Hierbei ist jedoch zu beachten, dass auch ein Fortsetzungsfeststellungsantrag nach § 114 Abs. 2 Satz 2 GWB nach der Entscheidung des BGH vom 19.12.2000, Az.: X ZB 14/00 (NZBau 3/2001, S. 151 ff.) dann unzulässig ist, soweit der Nachprüfungsantrag erst nach Beendigung des Vergabeverfahrens gestellt wurde. - OLG Düsseldorf, 13.04.1999 - Verg 1/99
Rechtsschutz für Bieter nach dem neuen Vergaberechtsänderungsgesetz: Erstes …
Auszug aus VK Niedersachsen, 22.05.2002 - 203-VgK-08/02
Eine Verletzung der Rügeobliegenheit führt zum Verlust des Nachprüfungsanspruchs (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13.04.1999, Verg 1/99 , BB 1999, S.1078 ff.). - OLG Düsseldorf, 22.08.2000 - Verg 9/00
Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Rechtsanwalts
Auszug aus VK Niedersachsen, 22.05.2002 - 203-VgK-08/02
Ausreichend für die positive Kenntnis eines Mangels im Sinne eines § 107 Abs. 3 GWB ist bereits das Wissen um einen Sachverhalt, der den Schluss auf die Verletzung vergaberechtlicher Bestimmungen erlaubt und es bei vernünftiger Betrachtung gerechtfertigt erscheinen lässt, das Verfahren als fehlerhaft zu beanstanden (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss v. 22.08.2000, Az.: Verg. 9/00).
- VK Saarland, 10.08.2009 - 3 VK 03/08
Erfordernis der Prüfung auf Verständlichkeit und Vollständigkeit nach Eingang von …
Es ist ihm zumutbar und möglich, einen vermeintlichen Vergaberechtsverstoß innerhalb von maximal 5 Tagen (VK Lüneburg, B.v. 20.09.2002 Az.; 18/02) bzw. sogar innerhalb von 2 bis 3 Tagern zu rügen ( VK Lüneburg, B. v. 22.05.2002 Az.: 203-VgK-08/2002, B.v. 20.01.2004 Az.; 203 VgK 38/2003).